Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden bzw. Vorrang bei der Aufnahme haben:
- Schülerinnen/Lehrlinge, die im jeweils kommenden Schuljahr in eine Oberschule bzw. berufsbegleitenden Schule eingeschrieben sind und das 18. Lebensjahr erreicht haben
- Praktikantinnen: ab dem 18.Lebensjahr für die Dauer ihres Praktikums
- Arbeitnehmerinnen: ab dem 18. bis 25. Lebensjahr, die einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen. Diese können nur aufgenommen werden, sofern noch Plätze frei sind und für einen Zeitraum von max. 1 Jahr (evtl. max. 1 Jahr verlängerbar)
Die Anmeldung eines festen Wohnsitzes im Haus ist nicht möglich.